
Unsere Kanzlei ist aufgrund der
Doppelbesteuerungsabkommen, die Zypern mit zahlreichen Ländern
unterzeichnet hat, in diesem Bereich immer sehr erfolgreich gewesen. Wir
όbernehmen zum einen die Grόndung und Registrierung, zum
anderen Management und Verwaltung von Offshore-Gesellschaften, die
internationale Tatigkeiten anstreben und einem Steuersatz von 4,25
% unterworfen sind. Weiterhin kόmmern wir uns um die Errichtung von
"International Trusts und Collective Investment Schemes", die
es unseren Mandanten ermoglichen, die Besteuerung ihres Vermogens
auf 0 % zu reduzieren.
Unsere beiden auf obengenannte Gebiete
spezialisierten Mitarbeiter bieten eine Beratung an, die sich an den
Umstanden und Bedόrfnissen eines Mandanten orientiert, der
beabsichtigt, mithilfe einer zypriotischen Gesellschaft oder eines
Trusts international tatig zu werden. Unsere Kanzlei ist darum bemόht,
ein individuell zugeschnittenes Steuermodell zu erstellen, das sich im
Einklang mit dem im jeweiligen Heimatstaat des Mandanten geltenden
Steuerrecht befindet. Das Konzept aus internationalen Trusts und
kollektiven Investmentfonds stellt einen zunehmend interessanter
werdenden Bereich fόr Investoren dar, da er bedeutende
Steuervorteile bietet, όber die unsere Kanzlei Sie im Detail
beraten wird.
Der Groίteil unserer Mandantschaft besteht aus Privatpersonen
oder Gesellschaften aus Belgien, Irland, den Niederlanden, Österreich,
Ruίland und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Ansprechpartner: Herr
Andreas Coucounis, Frau
Dimitria Coucounis-Andreou
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