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Unsere Kanzlei ist aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen, die Zypern mit zahlreichen Ländern unterzeichnet hat, in diesem Bereich immer sehr erfolgreich gewesen. Wir όbernehmen zum einen die Grόndung und Registrierung, zum anderen Management und Verwaltung von Offshore-Gesellschaften, die internationale Tatigkeiten anstreben und einem Steuersatz von 4,25 % unterworfen sind. Weiterhin kόmmern wir uns um die Errichtung von "International Trusts und Collective Investment Schemes", die es unseren Mandanten ermoglichen, die Besteuerung ihres Vermogens auf 0 % zu reduzieren.

Unsere beiden auf obengenannte Gebiete spezialisierten Mitarbeiter bieten eine Beratung an, die sich an den Umstanden und Bedόrfnissen eines Mandanten orientiert, der beabsichtigt, mithilfe einer zypriotischen Gesellschaft oder eines Trusts international tatig zu werden. Unsere Kanzlei ist darum bemόht, ein individuell zugeschnittenes Steuermodell zu erstellen, das sich im Einklang mit dem im jeweiligen Heimatstaat des Mandanten geltenden Steuerrecht befindet. Das Konzept aus internationalen Trusts und kollektiven Investmentfonds stellt einen zunehmend interessanter werdenden Bereich fόr Investoren dar, da er bedeutende Steuervorteile bietet, όber die unsere Kanzlei Sie im Detail beraten wird.

Der Groίteil unserer Mandantschaft besteht aus Privatpersonen oder Gesellschaften aus Belgien, Irland, den Niederlanden, Österreich, Ruίland und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Ansprechpartner: Herr Andreas Coucounis, Frau Dimitria Coucounis-Andreou

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